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Grüne: Ohne Klimaschutz im Grundgesetz kein Ja zur Lockerung des Kooperationsverbots

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: B90/ Die Grünen

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hat zum Auftakt der Bundestags-Haushaltswoche bekräftigt, ihre Partei werde der geplanten Grundgesetzänderung für eine bessere Bildungspolitik nur unter strengen Bedingungen zustimmen. "Die Bundesregierung möchte das Kooperationsverbot in der Bildung lockern und braucht dafür unsere Stimmen, der Entwurf geht uns aber nicht weit genug", sagte Göring-Eckardt der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Die Investitionen in die Sanierung von Bestandsimmobilien und die technische Ausstattung müssen einhergehen mit Investitionen in die Köpfe junger Leute", sagte Göring-Eckardt. "Zudem fordern wir, dass der Klimaschutz im Grundgesetz verankert wird", so die Fraktionsvorsitzende. "Damit Klimaschutz nicht von der Lust und Laune einer einzelnen Bundesregierung abhängt, brauchen wir eine Handlungsverpflichtung zur Umsetzung der Pariser Klimaziele", sagte Göring-Eckardt. Ohne die Stimmen von FDP und Grünen hätte Merkels große Koalition im Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit für die geplante Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Kommunen im Grundgesetz. Die Grundgesetzänderung ist mit der für November geplanten Verabschiedung des Bundeshaushalts 2019 verbunden. Sie wird auch in der am Montag beginnenden traditionellen Haushaltswoche im Bundestag eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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