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Maas: Ausweisung der Täter von Köln "durchaus denkbar"

Archivmeldung vom 07.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (August 2015)
Heiko Maas (August 2015)

Foto: A.Savin
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Ausweisung der Täter aus der Silvesternacht für möglich. "Wer glaubt, sich bei uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden – völlig egal woher er kommt", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Asylsuchende könnten auch während eines laufenden Asylverfahrens bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ausgewiesen werden. "Ein solches Strafmaß ist grundsätzlich bei Sexualdelikten absolut möglich. Ausweisungen wären insofern durchaus denkbar."

Maas rief dazu auf, "mit aller Entschlossenheit, aber auch besonnen" auf die Gewaltexzesse zu reagieren. "Dazu gehört auch, zunächst den Sachverhalt und die Täter genauestens zu ermitteln. Dann müssen die Täter für ihre widerwärtigen Taten bestraft werden", sagte er. "Das ist es, was wir vor allem den Opfern jetzt schuldig sind. Dafür hält unser Rechtsstaat alle erforderlichen Mittel bereit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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