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Eichel will über 100 Jahre alte Hypothekenforderungen aus der Kaiserzeit im Osten eintreiben

Archivmeldung vom 28.02.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Berlin (ots) - Zu dem im Deutschen Bundestag mit Mehrheit der Regierungskoalitionen verabschiedeten Altforderungsregelungsgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:

Mit dem von der rot-grünen Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedeten Altforderungsregelungsgesetz (BT-Drs. 15/4640) will Bundesfinanzminister Eichel teilweise über 100 Jahre alte Forderungen aus hypothekengesicherten Darlehen aus der Kaiserzeit gegen Grundstückseigentümer im Osten Deutschlands geltend machen.

Dies, obwohl das Vermögensgesetz und das Entschädigungsgesetz von 1994 für den Fall der Unternehmensrestitution nach § 6 Vermögensgesetz bzw. der Rückgabe von einzelnen Betriebsgrundstücken gem. § 6 Abs. 6a Vermögensgesetz bisher lediglich eine Anrechnung zurückgegebener Grundstücke sowie ehemaliger Grundstücksbelastungen auf eine eventuelle Entschädigungszahlung vorsahen, damit der unternehmerische Neustart im Osten nicht durch diese Uraltforderungen
belastet würde. Jetzt nach über 10 Jahren soll völlig überraschend aufgrund Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes in den Fällen der sog. „fehlgeschlagenen Anrechnungen“, wo die Höhe der ehemaligen Belastungen den Entschädigungsbetrag überschreitet und es deshalb nicht zu einer vollen Anrechnung kam, erstmals eine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers eingeführt werden. Bundesfinanzminister
Eichel selber beziffert das mögliche Aufkommen aus diesen Ansprüchen auf ca. 6,5 Millionen Euro.

Ein wahrer Schildbürgerstreich! Nach über 10 Jahren wird hier völlig überraschend der Mittelstand im Osten belastet. Wenn hierdurch auch nur ein Unternehmen pro Land in Schwierigkeiten gerät und Arbeitsplätze verloren gehen, ist dieses Gesetz volkswirtschaftlicher Unsinn. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum
Ertrag. Statt Wirtschaftsförderung Ost legt die Bundesregierung hier ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte auf.

Quelle des Artikels: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle

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