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Union: Verbraucherverträge - aber fair

Archivmeldung vom 20.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Regierungsentwurf für faire Verbraucherverträge geeinigt. Zudem soll der verpflichtende Kündigungsbutton im Online-Bereich kommen.

Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke folgendes:

Jan-Marco Luczak: "Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Mit ihm schaffen wir für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen Klarheit und Transparenz. Verbraucher werden zukünftig deutlich besser vor unfairen Verträgen und Kostenfallen geschützt. Für uns war aber auch wichtig, dass wir die Vertragsfreiheit bewahren und Verbrauchern die Möglichkeit lassen, Verträge ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen abzuschließen und von Kostenvorteilen zu profitieren. Gerade längere Vertragslaufzeiten bieten Verbrauchern regelmäßig Preisvorteile und eine höhere Flexibilität. Wir haben daher durchgesetzt, dass Vertragslaufzeiten von zwei Jahren auch weiterhin möglich sind. Verbraucher können auch künftig frei entscheiden, ob sie sich langfristig, aber dafür preisgünstig binden wollen oder lieber eine höhere Flexibilität und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen möchten. Gleichzeitig gehen wir gezielt gegen überlange Kündigungsfristen und sich anschließende unangemessene Vertragsverlängerungen vor. Wer zukünftig eine Kündigungsfrist verpasst, der muss sich keine Sorgen mehr machen, dass sich sein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Als Union haben wir durchgesetzt, dass die maximale Vertragsverlängerung bei einer verpassten Kündigungsfrist zukünftig ein Monat beträgt."

Sebastian Steineke: "Wir sind froh, dass der Koalitionspartner mit unserem Vorschlag für die Einführung eines verpflichtenden Kündigungsbuttons einer zentralen Union-Forderung gefolgt ist. Ein einfacher Kündigungsbutton wird nun im Online-Bereich Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr so oft durch unbeabsichtigte Vertragsverlängerungen finanzielle Nachteile erleiden müssen. Genauso schnell und einfach wie man online einen Vertrag abschließen kann, muss er auch wieder kündbar sein. Auch alle weiteren Regelungen des Gesetzentwurfs beinhalten weitreichende Verbesserungen im Verbraucherschutz. Mit dem geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen greift der Entwurf ebenfalls eine zentrale Unionsforderung auf, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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