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Union und SPD einigen sich auf Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 20.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Union und SPD haben sich auf eine Erbschaftsteuerreform geeinigt. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Montag mit.

Die Einigung sieht unter anderem vor, dass Firmenerben weiter von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit bleiben, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Ab einem begünstigten Vermögen von 26 Millionen Euro pro Erwerber ist eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder alternativ ein Verschonungsabschlagsmodell vorgesehen. Diejenigen Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, sollen steuerrechtlich begünstigt werden.

Der Einigung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Dann soll das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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