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Bundesagentur erwägt Verfassungsklage gegen Bundesregierung wegen Aussteuerungsbetrag

Archivmeldung vom 23.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erwägt nach eigenen Angaben eine Klage gegen die Bundesregierung wegen des so genannten Aussteuerungsbetrags. "Dieser Aussteuerungsbetrag ist verfassungsrechtlich extrem fragwürdig", sagte der alternierende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever, der "Rheinischen Post".

"Wir erwägen eine Musterklage bis zum Verfassungsgericht." Seit Anfang 2005 fordere die BA für jeden neuen Langzeitarbeitslosen, der vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II wechsele, rund 10.000 Euro ein, sagte Clever weiter. Insgesamt seien dies etwa fünf Milliarden Euro im ersten Jahr. Clever: "Wir brauchen keine Strafzahlung." Klagen könne laut Clever beispielsweise ein Arbeitgeber gegen die Zweckentfremdung seiner entrichteten Beiträge. Clever ist Hauptberuflich in der Hauptgeschäftsführung des Arbeitgeberverbands BDA tätig.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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