Bundesagentur erwägt Verfassungsklage gegen Bundesregierung wegen Aussteuerungsbetrag
Archivmeldung vom 23.01.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesagentur für Arbeit (BA) erwägt nach eigenen Angaben eine Klage gegen die Bundesregierung wegen des so genannten Aussteuerungsbetrags. "Dieser Aussteuerungsbetrag ist verfassungsrechtlich extrem fragwürdig", sagte der alternierende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever, der "Rheinischen Post".
"Wir erwägen eine Musterklage bis zum 
Verfassungsgericht." Seit Anfang 2005 fordere die BA für jeden neuen 
Langzeitarbeitslosen, der vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld
II wechsele, rund 10.000 Euro ein, sagte Clever weiter. Insgesamt 
seien dies etwa fünf Milliarden Euro im ersten Jahr. Clever: "Wir 
brauchen keine Strafzahlung." Klagen könne laut Clever beispielsweise
ein Arbeitgeber gegen die Zweckentfremdung seiner entrichteten 
Beiträge. Clever ist Hauptberuflich in der Hauptgeschäftsführung des 
Arbeitgeberverbands BDA tätig.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
       News-Feed
 News-Feed