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Erbschaftssteuer-Kompromiss geht auf Vorschlag eines bayerischen Steuerberaters zurück

Archivmeldung vom 07.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit der Lösung, nicht den Wert eines vererbten Hauses, sondern die Grundfläche zum Maßstab für eine Freistellung von der Erbschaftssteuer zu machen, gelang der Koalition am Donnerstagabend nach jahrelangem Streit eine Einigung über die Reform der Erbschaftssteuer.

Die Idee stammt, berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Sonnabendausgabe), vom Landshuter Steuerberater Peter Küffner, der auch Präsident des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) ist. Küffner sagte der Zeitung, er habe es "überflüssig und schade" gefunden, wie sich die Parteien in einen "Grabenkrieg" um den Wert von Villen in Starnberg oder von Häusern in Mecklenburg-Vorpommern begeben hätten. Die Idee, einfach statt des Wertes die Grundfläche zu nehmen, sei gar nicht so fern. Sie sei früher schon Bestandteil des alten Einkommenssteuerrechtes (§ 7b) gewesen. "Wir sind halt Praktiker und nah dran", sagte Küffner. Seinen Vorschlag, das Erbe steuerfrei zu stellen, wenn es selbst genutzt wird und weniger als 250 Quadratmeter groß ist, habe er dann bayerischen Politikern erzählt. "Ich war viel unterwegs". Der SPD-Abgeordnete und Vorsitzende der bayerischen SPD-Landesgruppe im Bundestag, Florian Pronold, brachte ihn schließlich über seinen Fraktionsvorsitzenden Peter Struck in die Gespräche ein, allerdings mit 200 Quadratmetern. Unterhalb dieser Grenze müssen Kinder, die geerbte Immobilien selbst nutzen, dafür nun künftig keine Erbschaftssteuer zahlen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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