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Berliner Sozialgericht stuft Hartz-IV-Regelsatz als zu niedrig ein

Archivmeldung vom 26.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Berliner Sozialgericht hat entschieden, dass der Hartz-IV-Regelsatz immer noch zu niedrig und damit verfassungswidrig sei. Die Regelleistungen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Diese liegen für einen Alleinstehenden bei derzeit 374 Euro pro Monat, der Partner erhält 337 Euro. Dem Sozialgericht zufolge müssten die Sätze für Alleinstehende um 36 Euro, für Familien sogar um rund 100 Euro angehoben werden.

Der Bedarf von Familien werde bei der Berechnung der Leistungen nur unzureichend berücksichtigt, da diese nur auf den Einkünften und Ausgaben der untersten 15 Prozent der nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelten Niedrigverdiener basiert.

Angestoßen wurde die Vorlage der Klage beim Verfassungsgericht durch den Fall einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertretenen dreiköpfigen Familie aus Berlin-Neukölln. "Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt, die von ihm selbst aufgestellten Maßstäbe zur Ermittlung des notwendigen Existenzminimums zu kontrollieren", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Nur dort könne ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig erklärt werden. Bereits 2010 hatten die Verfassungsrichter die Hartz-IV-Regelsätze als solche verworfen. Die Neuregelung der Grundsicherung wurde im Februar 2011 vom Bundesrat verabschiedet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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