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BKA will gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Telemediendienste

Archivmeldung vom 21.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
WhatsApp: Anwendung lässt die Daumen glühen. Bild: flickr.com/Sam Azgor
WhatsApp: Anwendung lässt die Daumen glühen. Bild: flickr.com/Sam Azgor

Angesichts zunehmender kryptierter Kommunikation von Terrorverdächtigen will das BKA eine gesetzliche Kooperationspflicht für WhatsApp und andere Provider. "WhatsApp zu nutzen ist einfach, WhatsApp zu überwachen ist für uns eine besondere Herausforderung" sagte BKA-Chef Holger Münch der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Es würde uns im nationalen Recht schon helfen, wenn die Anbieter von Telemediendiensten genauso wie in der klassischen Telekommunikation verpflichtet wären, Bestandsdaten vorzuhalten und auskunftspflichtig zu sein", unterstrich Münch. Der BKA-Chef regte auch eine Erweiterung der Befugnisse zur Online-Durchsuchung an.

Diese sei zur Gefahrenabwehr ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch zur Strafverfolgung. "Hier wünschte ich mir auch eine klare Regelung für den Bereich der Strafverfolgung", erklärte Münch, der Staat müsse eine "schlagkräftige Strafverfolgung gewährleisten".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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