GdP bewertet Staatstrojaner-Urteil "grundsätzlich positiv"
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei durch das am Donnerstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner nicht eingeschränkt. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus meiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Das Gericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit sowohl
präventiver als auch strafprozessualer Überwachungsinstrumente für die
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung", fügte Kopelke an. Die
Online-Durchsuchung werde nicht grundlegend infrage gestellt, sondern
sei lediglich aus formellen Gründen verfassungswidrig. Das sei ein
"formaler, aber durchaus lösbarer Mangel".
Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zeige, "dass die Quellen-TKÜ und
Online-Durchsuchung weiterhin für die Verfolgung schwerer Kriminalität
erlaubt ist und sichert der Polizei ein wesentliches
Ermittlungsinstrument", sagte Kopelke. Gerade im Bereich schwerer
Straftaten sei der Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für
die erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich. "Damit bleibt
sichergestellt, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten moderne
Ermittlungsbefugnisse eingesetzt und kriminelle Aktivitäten auch im
digitalen Raum wirksam verfolgt werden können."
Die Nichtigkeit
betreffe nur 'kleinere Kriminalität' und sei deshalb zu verkraften. "Die
Quellen-TKÜ wurde in den vergangenen Jahren vor allem bei Ermittlungen
zu Drogenkriminalität eingesetzt", so Kopelke. Das sei auch nach dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin möglich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur