Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Künast fordert Überprüfung der Speicherung des IT-Verkehrs von Abgeordneten

Künast fordert Überprüfung der Speicherung des IT-Verkehrs von Abgeordneten

Archivmeldung vom 19.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Renate Künast Bild: www.renate-kuenast.de
Renate Künast Bild: www.renate-kuenast.de

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Renate Künast, fordert eine Überprüfung einer bis zu dreimonatigen Speicherung des gesamten IT-Verkehrs der Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung". "Überall wo Daten gespeichert werden, besteht auch Missbrauchsgefahr", so Künast.

Sämtlicher Datenverkehr der Bundestagsabgeordneten wird bis zu drei Monate gespeichert, bestätigte der Sprecher des Bundestages Ernst Hebeker der Zeitung. Er gehe davon aus, dass das auch jeder Abgeordnete wisse. "Es stellt sich die Frage, ob und wie die Staatsmacht da ran kann. Und es gibt Missbrauchsmöglichkeiten", kritisierte auch Wolfgang Kubicki, FDP-Vize und Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag. Mit der freien und geschützten Abgeordnetentätigkeit, auch im Umgang mit Informanten, sei diese Praxis nicht zu vereinbaren.

Kubicki forderte den Bundestag auf, eine Regelung nach dem Vorbild des Landesparlamentes in Kiel anzuwenden, bei dem der Datenverkehr der Abgeordneten und der der Mitarbeiter über getrennte Server liefen und es keine Datenspeicherung für die Abgeordneten gebe. "Wir müssen die Speicherung im Lichte der aktuellen Ermittlungen und unter dem Gesichtspunkt des Informantenschutzes neu bewerten", forderte Künast. Dies sei nun Sache der Rechtstellungskommission des Bundestages, des Rechtsausschuss und des Ältestenrates.

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, im Zusammenhang mit den Edathy-Untersuchungen, die Möglichkeit einer Auswertung von dessen Bundestags-IT-Daten. In einem Stufenverfahren steht den Abgeordneten, nach Angaben des Bundestags-Sprechers, "eine Rücksicherung der Daten bis zu drei Monate zur Verfügung". Das Datensicherungskonzept beruht auf einer Beschlussfassung des Ältestenrates aus dem Jahr 1997 und wurde am 27. Oktober 2011 aktualisiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte braut in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige