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Rentenversicherung lehnt jeden vierten Antrag auf berufliche Rehabilitation ab

Archivmeldung vom 24.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung lehnt nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" jeden vierten Antrag auf berufliche Rehabilitation ab. Demnach wurden bei der Rentenversicherung im vergangenen Jahr rund 403.500 Anträge für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abschießend bearbeitet.

Davon wurden 24,8 Prozent nicht anerkannt, schreibt das Blatt unter Berufung auf aktuelle Daten der Bundesregierung, die die Sozialpolitikerin der Linken, Sabine Zimmermann, abgefragt hatte. Betroffene haben allerdings gute Chancen, abgelehnte Bescheide der Rentenversicherung erfolgreich anzufechten. Den Daten zufolge liegt die Erfolgsquote der eingelegten Widersprüche bei 28,6 Prozent.

Nach Angaben eines Sprechers der Rentenversicherung sind die Gründe für eine Ablehnung breit gefächert. Für den Betroffenen könne zum Beispiel ein anderer Sozialleistungsträger zuständig sein. Auch könne sich die Leistung aus medizinischer Sicht erübrigen, etwa dann, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit weiterhin möglich sei. Abgelehnt würden Reha-Leistungen auch, wenn die Vorversicherungszeit dafür nicht erfüllt sei, so der Sprecher.

Zimmermann kritisierte, dass Betroffene "in einer ohnehin schwierigen Lebensphase durch die komplizierte Rechtslage und die uneinheitliche Praxis der verschiedenen Träger zusätzlich verunsichert werden". Sinnvoll sei ein kostenträgerübergreifendes Reha-Gesetz für alle Versorgungsbereiche anstelle des jetzigen "Flickwerks". Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht brauche es auch eine "großzügigere Bewilligungspraxis", so die Linken-Politikerin.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)


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