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Atomkonzerne prüfen Klage gegen Kraftwerkabschaltung

Archivmeldung vom 17.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kernkraftwerk Neckarwestheim
Kernkraftwerk Neckarwestheim

Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die sieben ältesten Meiler vorübergehend vom Netz zu nehmen, prüfen Atomkraftwerksbetreiber rechtliche Schritte. So erwägt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" der Eon-Konzern eine Klage gegen die entsprechende Verfügung des Bundesumweltministeriums. Branchenkreisen zufolge ziehen auch weitere Konzerne juristische Schritte in Betracht.

Die Bundesregierung hatte am Dienstag beschlossen, die sieben ältesten Reaktoren für eine gründliche Überprüfung drei Monate lang abzuschalten. Das Moratorium soll klären, ob die Vorkehrungen reichen, um eine Katastrophe wie in Japan zu verhindern. Blieben die sieben Reaktoren dauerhaft vom Netz, könnte das Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen, hieß es bei den Unternehmen.

Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, den vorübergehenden Stillstand mit einem Paragraphen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll. Diese Grundlage sei äußerst wacklig, verlautete aus Kreisen des größten deutschen Energieversorgers Eon. Die Prüfung rechtlicher Schritte sei das Management seinen Aktionären angesichts eines Eingriffs in das Eigentum des Konzerns schuldig. "Das wird unsere Juristen beschäftigten", verlautete aus der Spitze eines zweiten Konzerns. Auch der RWE-Konzern kündigte an, man werde die Verfügung bewerten. Ob der Konzern klagt, ließ ein Sprecher offen. Eon hatte ursprünglich das Kraftwerk Isar 1 bei München freiwillig für die Dauer der Überprüfung vom Netz nehmen wollen. Nun möchte das Unternehmen zunächst eine entsprechende Verfügung durch die Aufsichtsbehörden abwarten.

CDU-Politiker Kauder fordert Gesetz für Abschaltung der Atommeiler

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat für die Abschaltung der Atomkraftwerke eine gesetzliche Regelung gefordert. "Eine Bundesregierung kann nicht per Erlass ein Gesetz aushebeln", sagte Kauder der "Rheinischen Post". "Deshalb ist ein Aufhebungsgesetz, wenn man die Kernkraftwerke stilllegen will, unumgänglich. Das kann man zügig umsetzen", betonte er. Die Erklärung der Bundesregierung, die Kraftwerke wegen Gefahrenabwehr abzuschalten, wies er zurück. "Die Begründung Gefahrenabwehr für die Abschaltung der Kraftwerke ist nicht einschlägig." Die Gefahr sei dann gegeben, wenn Atomenergie aus einem Kraftwerk austrete. "Das ist in Deutschland nicht der Fall."

CDU-Politiker Fuchs kritisiert Röttgen für Ankündigung des Atomausstieges

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, hat die jüngste Ankündigung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU), in den nächsten zehn bis 15 Jahren aus der Atomenergie aussteigen zu wollen, kritisiert. "Herr Röttgen war in der Fraktion, als wir den Antrag zur Kernenergie einstimmig verabschiedet haben", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe). "In dem Antrag steht, dass wir jetzt das Moratorium machen und in diesen drei Monaten intensive Sicherheitsprüfungen vornehmen. Da Herr Röttgen den Antrag mit beschlossen hat, gehe ich davon aus, dass er sich auf dem Boden dieses Antrags bewegt." Fuchs fügte hinzu: "Ich bin nicht dafür, dass wir jetzt mit fliegenden Fahnen aus der Kernenergie aussteigen. Denn wir haben keine Alternativen. Und wir brauchen Strom - und zwar zu bezahlbaren Preisen. Erneuerbare Energien sind aber weit teurer als die herkömmlichen Energieträger." Zudem würden erneuerbare Energien einen entsprechenden Netzausbau voraussetzen. Ein vollständiger Ausstieg aus der Kernenergie wäre demnach "unheimlich populistisch", so Fuchs.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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