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Gutachten: Bayerns Polizeirecht bricht Tabus

Archivmeldung vom 04.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz ist womöglich nicht als Mustergesetz für andere Bundesländer geeignet. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, das der Linkenabgeordnete Niema Movassat angefordert hatte und über das der "Spiegel" berichtet. Nach Ansicht der Bundestagsjuristen bricht das Gesetz zwei Tabus: Die Regelungen zu Eingriffsbefugnissen der Polizei bis hin zum Präventivgewahrsam wegen "drohender Gefahr" und die Weisungen zur DNA-Analyse auf Herkunft und Alter sowie Farbe von Augen, Haar und Haut.

Beides sei in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ein Novum. Bei der Definition einer "drohenden Gefahr" sei das bayerische Gesetz zu unspezifisch und lasse daher eine "Ausweitung polizeilicher Befugnisse" zu, die über die Bekämpfung von Terrorismus hinausgingen. Dies stelle einen "Paradigmenwechsel" im bisherigen Polizeirecht dar. Ein unbegrenzten Präventivgewahrsam könne mit zunehmender Dauer die Verhältnismäßigkeit verletzen und gegen EU-Recht verstoßen. Weitere Neuerung ist die Ausweitung der Untersuchung des menschlichen Erbguts. Bislang waren DNA-Analysen auf die Identitätsfeststellung beschränkt. Die Gutachter des Bundestags stellen fest, dass ihre Einschätzung "keine Aussage über die Verfassungsmäßigkeit" des Gesetzes darstelle. Gleichwohl sagt der Linkenabgeordnete Movassat, er sei aufgrund des Gutachtens überzeugt, dass "Verfassungsgerichte weite Teile des bayerischen Polizeigesetzes kippen und die Grundrechte schützen werden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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