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Abgabefrist für Steuererklärung wird erneut verlängert

Archivmeldung vom 03.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Wegen der anhaltenden Pandemie sollen die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung erneut verlängert werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes aus dem Bundesfinanzministerium hervor, über den die "Welt" berichtet.

Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte sich am Donnerstag entsprechend auf Twitter. Für den Veranlagungszeitraum 2021 haben die Steuerpflichtigen, die sich nicht beraten lassen, zwei Monate länger Zeit. Die Frist soll statt am 1. August dieses Jahres erst am 30. September enden. Wer einen Steuerberater zu Hilfe nimmt, kann sich laut Gesetzentwurf sogar vier Monate mehr Zeit lassen.

Hier endet die Erklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2021 erst am 30. Juni 2023 statt regulär am 28. Februar 2023, für Land- und Forstwirte am 30. November 2023. Entsprechend soll auch die 15-monatige Karenzzeit für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen um vier Monate verlängert werden. Zudem soll wie erwartet die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. "Die weiterhin andauernde Corona-Pandemie sowie die auch in 2022 bestehende befristete Angebotspflicht der Arbeitgeber für das Homeoffice, machen eine zeitliche Verlängerung über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich", heißt es in dem Referentenentwurf, der nun zur Abstimmung bei den anderen Ministerien und zur Stellungnahme bei den Verbänden liegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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