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Grünes Licht aus Karlsruhe für Bundestagswahl

Archivmeldung vom 24.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Überraschend ist das juristische Votum nicht, eher schon die Eindeutigkeit, die in dem 7:1 Stimmenverhältnis der acht Richter und Richterinnen zum Ausdruck kommt. Auch wenn die Begründung noch nicht vorliegt, so hat sich der Senat, ist zu vermuten, an dem Verfassungsgerichtsurteil zur umstrittenen Kohlschen Vertrauensfrage von 1983 orientiert.

Natürlich wird die morgige Begründung eine andere sein als damals. Es handelt sich um einen neuen Fall, und Juristen verfügen über einen reichen Schatz an Erklärungsmustern. Der Wahl steht also nichts mehr im Weg. Ohnehin tun ja alle Parteien längst so, als handele es sich um eine hindernisfreie Strecke. Gerade so, als sei das Karlsruher Votum ohne jegliche Relevanz. Man könnte darin auch eine Missachtung des hohen Gerichts erkennen.

Quelle: Pressemitteilung NRZ

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