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AfD kämpft für den Erhalt des im Grundgesetz definierten Ehebegriffs

Archivmeldung vom 27.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Brandner (2019)
Stephan Brandner (2019)

Bild: AfD Deutschland

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat sich erneut gegen die ‚Ehe für alle‘ ausgesprochen und den entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion erläutert: „Die sogenannte ‚Ehe für alle‘ entspricht nicht dem, was das Grundgesetz unter dem Begriff der Ehe versteht – und damit für uns alle verbindlich festlegt."

Brandner weiter: "Diejenigen, die die sogenannte ‚Ehe für alle‘ lediglich als eine Fortschreibung der Verfassungswirklichkeit verstanden wissen wollen, müssen sich fragen lassen, inwiefern dann nicht auch Mehr- und Vielehen irgendwann einmal der ‚Verfassungswirklichkeit‘ entsprechen können. Die Ereignisse der letzten Jahre geben zu schlimmen Befürchtungen Anlass. Nach meiner Auffassung wurde eine Büchse der Pandora geöffnet, die nicht mehr geschlossen werden kann.“

Das Gesetz betreffend die sogenannte ‚Ehe für alle‘ war in der letzten Legislaturperiode, als die AfD noch nicht im Bundestag vertreten war, verabschiedet worden. Von einer Verankerung dieses neuen Rechtsinstituts im Grundgesetz war abgesehen worden, weil die dafür erforderliche Zweidrittel-Mehrheit damals nicht zu erzielen gewesen wäre. Somit gilt nach wie vor der Ehebegriff nach Art. 6 Grundgesetz, der hierunter die staatlich geschützte, prinzipiell auf Lebensdauer angelegte Verbindung eines einzelnen Mannes und einer einzelnen Frau vorsieht. Diesem Verständnis folgend sollte mit dem Gesetzentwurf der AfD ein deutliches Nein zu einer Ausweitung des Ehebegriffs bis zur Beliebigkeit gesetzt werden. Die anderen Parteien lehnten den AfD-Antrag ab.

Quelle: AfD Deutschland

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