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Jamaika-Einigung beim Meinungszensur-Gesetz

Archivmeldung vom 11.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Die Jamaika-Unterhändler für die Themenbereiche Innen, Sicherheit und Rechtsstaat haben sich im Grundsatz darauf verständigt, am Gesetz zur Zensur unliebsamer Meinungen im Internet festzuhalten. "Wir wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durch eine Neuregelung weiterentwickeln", heißt es in einem entsprechenden Papier der Verhandlungsgruppe.

Das "Handelsblatt" berichtet darüber. Wie die Änderungen, die sich CDU, CSU, FDP und Grüne vorstellen, genau aussehen sollen, ist noch offen. "Im Netz müssen die Persönlichkeitsrechte wie die Meinungsfreiheit geschützt werden", heißt es dazu in dem Papier. "Der Staat muss ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Dies gilt auch für die sozialen Netzwerke." Das NetzDG war am 1. Oktober mit einer Übergangsregelung in Kraft getreten.

Es verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte umfassender zu bearbeiten und diese schneller zu löschen. Die am heftigsten diskutierten Regelungen des Gesetzes wie die Fristen von 24 Stunden bzw. einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte greifen erst nach der dreimonatigen Übergangsregelung zum 1. Januar. Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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