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DGB: Bei Erwerbsgeminderten auf Rentenabschläge verzichten

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Annelie Buntenbach Bild: Deutscher Gewerkschaftsbund
Annelie Buntenbach Bild: Deutscher Gewerkschaftsbund

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf weitere Verbesserungen für Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Die Verdopplung der Zahl der Erwerbsminderungsrentner, die zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, zeigt, dass die jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente dringend auf den Rentenbestand übertragen werden müssen, um hier Abhilfe zu schaffen." Daneben müssten auch die Rentenabschläge, die Erwerbsgeminderte akzeptieren müssten, endlich weg. Buntenbach: "Menschen, die wegen schwerer Krankheit verrentet werden, mit Rentenabschlägen zu bestrafen, ist und bleibt sozialpolitisch vollkommen falsch. Sehr viele von ihnen müssen einen Abzug von 10,8 Prozent hinnehmen."

Die Zahl der Erwerbsminderungsrentner, die zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind, hat sich von 102.578 im Jahr 2010 auf 196.466 im Jahr 2017 fast verdoppelt. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken hervor, die der NOZ vorliegt. Seit Jahresbeginn gelten zwar Verbesserungen für Betroffene. Sie werden bei der Berechnung ihrer Rente so behandelt, als hätten sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten weitergearbeitet. Zuvor hatte eine Zurechnungszeit von 62 Jahren und zwei Monaten gegolten. Von der Reform profitieren allerdings nur Neu-Rentner. Wer schon zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezog, hat nichts von der Neuregelung.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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