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SPD will Arbeitnehmern Recht auf Home Office gewähren

Archivmeldung vom 07.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Die SPD will jedem Arbeitnehmer ein Recht auf Arbeiten zu Hause gewähren: So soll der Anspruch auf Home Office per Gesetz garantiert werden.

Das geht aus einem Strategiepapier zur künftigen Arbeitswelt hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichten und das der SPD-Vorstand an diesem Sonntag bei einer Klausur in Berlin beschließen will. Anschließend soll es dem Koalitionspartner CDU/CSU vorgelegt werden. "Wir werden ein Recht auf mobiles Arbeiten und Home Office gesetzlich verankern, damit mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den digitalen Vorteilen profitieren können", heißt es in dem Strategiepapier. So könnten derzeit 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland theoretisch per Internet von zu Hause aus arbeiten, aber nur 12 Prozent bekämen ihren Wunsch nach flexibler Arbeit von den Arbeitgebern erfüllt. Damit die Arbeitszeit im Home Office nicht ausufert, sollen Arbeitnehmer zugleich besser vor einer ständigen Erreichbarkeit geschützt werden.

Da viele Menschen weniger arbeiten möchten, um mehr Zeit für ihre Kinder, die Pflege von Angehörigen, eine Firmengründung oder zur Erholung zu haben, schlägt die SPD außerdem ein "persönliches Zeitkonto" für jeden Bürger vor. "Denn nicht nur reiche Erben sollen im Verlauf ihres Erwerbslebens Mut zu Veränderungen haben dürfen", heißt es in dem Strategiepapier, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Beschäftigte könnten auf diesem Zeitkonto Überstunden oder Gutschriften durch Fort- und Weiterbildungen einzahlen und das gewonnene Guthaben später in Freizeit umwandeln. Der Vorteil sei, dass auf diese Weise Überstunden nicht verloren gingen, sondern sich in ein Zeitguthaben verwandelten, das im Lebensverlauf mehr Freiheit ermögliche, heißt es weiter. So würden Überstunden bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht verloren gehen, sondern würden staatlich abgesichert mit zur neuen Beschäftigung wandern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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