CDU-Vize begrüßt Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes
Archivmeldung vom 10.04.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić 
        
        Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
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Die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Familienpolitikerin Silvia Breher hat die geplante Evaluation des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes begrüßt. "Aus unserer Sicht braucht es eine Novelle, vonseiten unseres Koalitionspartners eben nicht", sagte Breher dem TV-Sender "Welt" am Donnerstag. "Und ein Koalitionsvertrag ist eben kein Wünsch-Dir-Was, sondern ein Kompromiss."
Nun wolle man valide Zahlen. "Wir wollen wissen, wo tatsächlich 
Verbesserungen dann notwendig und auch machbar sind. Und die werden wir 
dann gemeinsam umsetzen", sagte Breher.
Das 
Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, 
intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren 
Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch 
eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen 
Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bisher geltende 
"Transsexuellengesetz" setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags 
die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche 
Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig 
langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von
 medizinischen Fachverbänden.
Für Minderjährige bis 14 Jahren und
 geschäftsunfähige Minderjährige sieht das Selbstbestimmungsgesetz nun 
vor, dass nur die gesetzlichen Vertreter die Änderungserklärung 
gegenüber dem Standesamt abgeben können. Die Erklärung bedarf des 
Einverständnisses des Kindes, wenn es mindestens fünf Jahre alt ist. 
Minderjährige ab 14 Jahren geben die Änderungserklärung selbst ab. Dafür
 benötigen sie allerdings die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. 
Die Zustimmung kann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn es 
für das Kindeswohl förderlich ist.
Breher erklärte, sie mache 
sich Sorgen um Kinder. "Die Sorge ist natürlich da - und genau deshalb 
wird es die Evaluation geben, um eben nicht eine gefühlte Wahrnehmung zu
 haben, sondern tatsächlich anhand von Zahlen, anhand von Inhalten dann 
die notwendigen Verbesserungen auch durchführen zu können, die notwendig
 sind zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen", sagte sie.
Quelle: dts Nachrichtenagentur

 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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