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Eltern profitieren bei der Rente von Zeiten der Kindererziehung

Archivmeldung vom 08.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

Frauen und Männer, die Kinder erziehen, können in erheblichem Umfang von Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Bei über 9,5 Millionen Renten werden Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt. Während der Kindererziehung können darüber hinaus Rentenanwartschaften aus einer Beschäftigung mit einem geringen Verdienst besser bewertet und Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden. Auch können während dieser Zeit staatliche Zulagen zur Riester-Rente bezogen werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rente steigern

Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten beiden Lebensjahre bei der Rentenberechnung berücksichtigt, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen in Höhe von zurzeit rund 38.000 Euro im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Ein Jahr Kindererziehung erhöht damit die monatliche Rente aktuell um 31 Euro im Westen und 30 Euro im Osten. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Kindererziehungszeiten um ein weiteres Jahr vereinbart. Diese Verbesserung soll sowohl für Mütter als auch für Väter gelten, die drei oder mehr Kinder erzogen haben.

Lücken schließen und Anwartschaften aufwerten

Zeiten der Erziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes schließen Lücken im Versicherungsverlauf und werden auf Mindestversicherungszeiten für verschiedene Leistungen der Rentenversicherung angerechnet. Hierzu zählt zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte, die nach 35 Versicherungsjahren bereits ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Diese Zeiten können auch die Rente erhöhen. So kann die Rentenanwartschaft aus einer zeitgleichen Beschäftigung mit einem geringen Verdienst, z. B. wegen Teilzeitarbeit, um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden. Es profitiert, wer mindestens 25 Versicherungsjahre zurückgelegt hat. Außerdem muss das Kind das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Zulagen zur Riester-Rente erhalten

Während der Kindererziehungszeit besteht eine Förderberechtigung für staatliche Zulagen zur privaten Riester-Rente. Die Zulagen betragen im Jahr bis zu 175 Euro für die Förderberechtigten selbst und bis zu 300 Euro für jedes ihrer nach 2007 geborenen Kinder. Bei Geburten vor 2008 beträgt die Zulage 185 Euro je Kind.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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