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NPD-Funktionär Voigt verurteilt

Archivmeldung vom 15.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Parteivorsitzende Udo Voigt beim NPD-Bundesparteitag 2006
Der Parteivorsitzende Udo Voigt beim NPD-Bundesparteitag 2006

Foto: Marek Peters / www.marek-peters.com
Lizenz: GFDL 1.2
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Berliner Landgericht den ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen Europawahl-Spitzenkandidaten der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dies schreibt die Tageszeitung "neues deutschland" in ihrer heutigen Donnerstagausgabe. Voigts Mitangeklagte Frank Beier und Frank Schwerdt erhielten jeweils sieben Monate auf Bewährung. Zudem müssen die NPD-Männer Geldbußen in Höhe von 2000 beziehungsweise 2500 Euro an die Deutsche Sporthilfe zahlen. "Andernfalls wäre eine Haftstrafe wahrscheinlich", so Gerichtssprecher Tobias Kähne gegenüber dem "neuen deutschland".

Die rechtsextremen Funktionäre haben sich nach Überzeugung des Gerichts der gemeinschaftlichen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung strafbar gemacht. Zur Fußball-WM 2006 hatte die NPD einen WM-Planer herausgegeben, in dem sie den deutschen Nationalspieler Patrick Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter, rassistisch beleidigte.

Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft bereits Revision eingelegt, da es bei dem Urteil Teilfreisprüche gab, was die Anklagebehörde nicht akzeptiert. Auch Vertreter der rechtsextremen Partei kündigten in sozialen Netzwerken eine Revision an.

Quelle: neues deutschland (ots)

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