Häusliche Gewalt: Hubig will Täter elektronisch überwachen

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Die Bundesregierung will die Opfer häuslicher Gewalt mittels elektronischer Überwachung der Täter besser schützen. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten über einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der vorsieht, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können.
Die Opfer sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn ihre
Peiniger einen festgelegten Mindestabstand unterschreiten. Auch die
Polizei soll dann automatisch alarmiert werden.
Bei einem Verstoß
gegen eine Gewaltschutzanordnung ohne elektronische
Aufenthaltsüberwachung müsse das Opfer die Polizei selbst informieren,
heißt es in dem Entwurf, den Hubig in die regierungsinterne Abstimmung
gegeben hat. "In diesem Fall wird sich der Täter meist schon in nächster
Nähe zum Opfer aufhalten. Bei einem Alarm über die elektronische
Aufenthaltsüberwachung wird bereits frühzeitig erkannt werden können,
wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist." Dann könnten frühzeitig
Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer zu schützen.
Hubig
schafft mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes eine
bundesweite Regelung. Mehrere Bundesländer haben bereits eigene
Rechtsgrundlagen für solche Fälle. In Deutschland werden laut
Bundesjustizministerium jährlich etwa 250.000 Menschen als Opfer von
häuslicher Gewalt aktenkundig - die tatsächliche Zahl dürfte weitaus
höher liegen. Meist handele es sich bei den Betroffenen um Frauen: "Alle
drei Tage wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet",
heißt es aus dem Bundesjustizministerium.
Hubigs Pläne sehen
zudem vor, dass Familiengerichte die Täter künftig zu
Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Um den Richtern eine bessere
Einschätzung der Bedrohungslage zu ermöglichen, sollen sie zudem
Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Schließlich will die
Justizministerin Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen härter
bestrafen: Den Tätern drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis anstatt
bisher zwei, wenn sie ihre Auflagen missachten. Hubig strebt an, dass
die neuen Regelungen Ende 2026 in Kraft treten.
Das Vorbild für
diese Neuerung ist Spanien: Dort ist es seit 2009 möglich, dass der
Täter in Fällen von häuslicher Gewalt eine elektronische Fußfessel
tragen muss und das Opfer freiwillig ein Empfangsgerät erhalten kann.
Seitdem sei kein Opfer mehr getötet worden, wenn der Täter mittels
Fußfessel überwacht wurde, heißt es in Hubigs Gesetzentwurf.
Die
SPD-Politikerin will die elektronische Überwachung auf "Hochrisikofälle"
beschränken. Die Familienrichter sollen das Tragen einer Fußfessel
zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen - diese Auflage
kann aber mehrfach um jeweils drei Monate verlängert werden, wenn die
Gefahr nach Einschätzung des Gerichts fortbesteht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur