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Neue Verordnung: Hunde müssen zweimal am Tag für eine Stunde vor die Tür

Archivmeldung vom 17.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rica Lenz / pixelio.de
Bild: Rica Lenz / pixelio.de

Für Hundehalter und für Züchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Außerdem will die Bundesregierung den Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessern. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Wörtlich heißt es: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren." Man darf künftig Hunde auch nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen. Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden".

Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden. Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird grundsätzlich verboten. Verboten werden sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden. Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter.

Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften, was Größe und Temperatur betrifft. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen. Für Nutztiere sieht die neue Verordnung vor, Transporte innerhalb von Deutschland viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen dürfen, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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