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Finanzministerium: Konto für alle ab Anfang 2016

Archivmeldung vom 13.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Schon von Anfang 2016 an soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Konto haben. Das sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der "Süddeutschen Zeitung". Damit setzt die Bundesrepublik eine Europarichtlinie früher um als erwartet.

Geduldete Flüchtlinge oder Menschen ohne festen Wohnsitz sollen von dem neuen Gesetz profitieren. Diese Gruppen haben bisher Schwierigkeiten damit, ein Konto zu bekommen, um damit beispielsweise eine Mietwohnung zu bezahlen. Das Bundesfinanzministerium hatte zuletzt Banken gerügt, die sich geweigert hatten, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung als Kunden zu akzeptieren. Die Kreditinstitute hatten sich auf das Geldwäschegesetz berufen - zu Unrecht, so das Ministerium.

Weigern sich Banken künftig, ein Konto zu eröffnen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Banken mithilfe des neuen Gesetzes anweisen, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. Außerdem droht Bußgeld.

Die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie sieht vor, dass innerhalb der Europäischen Union der Zugang zu einem Konto diskriminierungsfrei sein muss. Deutschland hat bis September 2016 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das Gesetz nun "voraussichtlich schon Anfang 2016 in Kraft treten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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