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Nahles will Hartz-IV-Sanktionen entschärfen

Archivmeldung vom 16.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Nahles bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013)
Andrea Nahles bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles will die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel Termine unentschuldigt versäumen oder Jobs ablehnen, vereinfachen und teilweise entschärfen. Strengere Regeln für unter 25-Jährige soll es künftig nicht mehr geben, wie aus dem Konzept des Ministeriums "zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts" in der staatlichen Grundsicherung hervorgeht, von dem die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält derzeit einen Regelsatz von 391 Euro. Dieser wird beim ersten unentschuldigt versäumten Termin um zehn Prozent gekürzt. Lehnt ein Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, darf das Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent reduzieren, im Wiederholungsfall gar um 60 Prozent. Schlimmstenfalls wird die Leistung ganz gestrichen. Dieses stufenweise Verfahren halten die Fachleute im Arbeitsministerium für "verwaltungsaufwendig" und "fehleranfällig", schreibt die SZ. Stattdessen sollen die Jobcenter den Hartz-IV-Satz pauschal um zum Beispiel 50 oder 100 Euro pro Monat mindern können.

Künftig sollen die Vermittler auch nicht mehr nach Lebensalter entscheiden, was einige Verfassungsrechtler als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehen. Rechte und Pflichte sollen künftig "für alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise" gelten, heißt es der Zeitung zufolge in dem Regierungspapier, das die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) vorige Woche im Ministerium präsentierte.

Bislang dürfen die Vermittler bei unter 25-Jährigen schon nach dem ersten gravierenden Verstoß die staatliche Hilfe für drei Monate völlig kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Das Ministerium will in Zukunft jedoch vermeiden, dass Erwerbslose aufgrund von Sanktionen auf der Straße landen können, schreibt die SZ weiter. Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung werde "nicht mehr von den Sanktionen erfasst", schreiben Nahles` Beamte demnach. Damit werde "die Gefahr von Wohnungsverlusten vermieden".

Auch poche das Ministerium darauf, dass in den Jobcentern die Hartz-IV-Empfänger über ihre Rechte und Pflichten besser aufgeklärt werden, um Sanktionen besser legitimieren zu können.

Eine Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sprach laut SZ von einem "Diskussionspapier", mit dem noch nichts festgelegt sei. Es werde im Herbst einen Referentenentwurf geben. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag angekündigt, die Sanktionsregeln für unter 25-Jährige zu überprüfen.

Ob die Union die Vorschläge mitträgt, ist noch offen. Der Opposition gehen sie dagegen nicht weit genug: Das Ministerium wolle nur einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondersanktionen für unter 25-Jährige zuvorkommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen.

2013 hatten die Jobcenter mehr als eine Million Mal Leistungen gekürzt, in mehr als zwei Dritteln aller Fälle, weil Hartz-IV-Empfänger Termine unentschuldigt platzen ließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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