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Verordnungsentwurf zur PID stößt auf scharfe Kritik

Archivmeldung vom 13.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium

Foto: Minami Himemiya
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) stößt auf scharfe Kritik bei Politikern der Union und der Grünen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sagte der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe), die Verordnung sei "so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden". Dies erkenne man schon an der Überschrift des Entwurfs, wo von der "rechtmäßigen Durchführung der PID" die Rede ist. "Das Gesetz aber", so Hüppe, "kennt diese rechtmäßige Durchführung nicht, sondern bestimmt ein Verbot der PID und dann einige Ausnahmen, in denen sie nicht strafbar ist. Davon weicht dieser Entwurf ab."

Zudem kritisierte Hüppe in der "Welt", dass die Ethikkommissionen alle Anträge genehmigen müssten, wenn sie den gesetzlichen Kriterien entsprechen. Hüppe: "Es gibt also für die Ethikkommissionen keine Möglichkeit, bei den Einzelfällen Einschränkungen vorzunehmen." Weiterhin moniert er, dass in den Kommissionen vier Mediziner, aber nur ein Ethiker oder Jurist sowie zwei Behinderten- oder Patientenvertreter vorgesehen sind. Damit seien "die Ethiker und die Vertreter von Betroffenen in der Minderheit".

Falsch sei zudem, dass gegen Ablehnungsbescheide einer Kommission von den Antragsstellern Rechtsmittel eingelegt werden könnten oder die Antragsteller sich an eine Kommission in einem anderen Bundesland wenden können. Damit, so Hüppe, dürften sie "Hopping zur liberalsten Kommission betreiben".

Auch Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) befürchtet im Gespräch mit der "Welt", dass "die geplante Einrichtung von 16 verschiedenen Ethikkommissionen in den Bundesländern dazu führen kann, dass wir künftig sehr große Unterschiede bei der Beurteilung dessen haben werden, wann eine PID zulässig ist und wann nicht". Laut Singhammer ist ebenfalls "nicht hinzunehmen, dass laut Entwurf den Ethikkommissionen keine Vertreter der Kirchen angehören sollen".

Singhammer und Hüppe stören sich zudem daran, dass die Zahl der PID-Zentren in dem Entwurf nicht beschränkt wird. Dies zeigt laut Hüppe, "dass die Verfasser der Verordnung von sehr hohen Fallzahlen ausgehen" und man "entsprechend viele Zentren zulassen" wolle. Insofern "könnte es mit dieser Verordnung dazu kommen, dass die PID zum Regelangebot bei der künstlichen Befruchtung wird", sagte Hüppe der "Welt".

Kritisch sieht eine hohe Zahl von Zentren auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender: "Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten", sagte Bender der "Welt". Zu befürchten sei deshalb, dass "es einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gibt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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