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Vor Hartz-IV-Urteil: Kommunen offen für Lockerung der Sanktionen

Archivmeldung vom 02.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hartz IV: Ein Produkt der Partei SPD, das sehr umstritten ist (Symbolbild)
Hartz IV: Ein Produkt der Partei SPD, das sehr umstritten ist (Symbolbild)

Bild: Screenshot Twitter Account verum / Eigenes Werk

Die Kommunen zeigen sich vor dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am kommenden Dienstag offen für eine Lockerung der Sanktionsregelungen. "So gibt es keinen Grund, bei Menschen unter 25 Jahren schärfere Sonderreglungen vorzusehen. Diese sollten entfallen", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Er sagte, es wäre zu begrüßen, wenn durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Vereinfachung der Sanktionsregelungen angestoßen würde. Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zu Leistungskürzungen bei Hartz-IV-Empfängern, die nicht ausreichend mit den Jobcentern kooperieren, am kommenden Dienstag. Gemeindebunds-Geschäftsführer Landsberg geht davon aus, dass die Sanktionsregelungen grundsätzlich verfassungskonform sind: "Das Grundgesetz fordert keine voraussetzungslosen Sozialleistungen."

Die Zahl der Menschen, die von der Grundsicherung für Arbeitssuchende leben müssten, habe zudem einen historischen Tiefstand erreicht. "Dies zeigt, dass das Prinzip des Förderns und Forderns funktioniert. Zum Fordern gehören aber in letzter Konsequenz auch Sanktionen", sagte Landsberg. "Die Jobcenter brauchen die Möglichkeit der Leistungskürzung im Fall von wiederholten Terminversäumnissen, versäumten Eigenbemühungen oder konsequenter Arbeitsverweigerung." Klar sei, so Landsberg, "dass die Jobcenter ganz überwiegend mit den Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des gesetzlich Möglichen verantwortungsvoll und einzelfallgerecht umgehen".

Die Sanktionsquote liege im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten bei rund drei Prozent. Der Sozialverband VdK ist anderer Meinung. "Aus unserer Sicht verstoßen die aktuellen gesetzlichen Sanktionsvorschriften gegen die Menschenwürde und somit gegen das Grundgesetz", sagte VdK-Präsident Verena Bentele dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Leistungsanspruch bei Hartz IV so ausgestaltet sein muss, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet wird."

Sanktionen würden zu einer systematischen Unterschreitung des Existenzminimums führen und damit zu einem Verstoß gegen Grundrechte: "Schon heute ist dieses Existenzminimum viel zu gering, um ein Leben in Würde führen zu können." Bentele sagte, derzeit könne Hartz-IV-Empfängern bereits beim ersten Verstoß der Regelsatz gekürzt werden. Kürzungen bis zur vollständigen Streichung des Regelsatzes könnten zur Folgen haben, "dass Menschen ihre Wohnung verlieren, nichts zu essen haben und nicht mehr heizen können". Die VdK-Präsidentin sagte, wichtig sei vor allem die langfristige Integration von Hartz-IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt, "zum Beispiel durch eine Weiterbildung oder durch das Nachholen beruflicher Abschlüsse".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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