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Die Krankenkasse darf nicht zur Schuldenfalle werden

Archivmeldung vom 10.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Adolf Bauer Bild: sovd.de
Adolf Bauer Bild: sovd.de

Zum Kabinettsbeschluss über das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Die von der Bundesregierung geplante Minderung der Säumniszuschläge für gesetzlich Krankenversicherte verfolgt richtige Ziele. Denn wer seine Kassenbeiträge nicht stemmen kann, darf nicht in einer ausweglosen Schuldenfalle landen."

Bauer weiter: "Zinsen von bis zu 60 Prozent im Jahr sind unzumutbar. Aber der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein. Nötig ist zudem eine Neuregelung für die bereits angefallenen Zuschläge säumiger Versicherter. Hier sieht der Entwurf bisher keine Lösungen vor."

Verbraucherschützer fordern mehr Entlastung für Beitragsschuldner|

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält den Beschluss der Bundesregierung zur Unterstützung von Beitragsschuldnern der Krankenversicherung für ungenügend. Diese Vorschläge reichten nicht aus, um die Probleme zu lösen, sagte Susanne Mauersberg, Referentin für Gesundheitspolitik beim vzbv, gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe). "Die damit verbundene Erwartung, dass sich die Zahlungsmoral der Leute irgendwie verändert, dürfte sich ebenfalls nicht erfüllen." Oftmals liege es nicht an der fehlenden Moral, dass die Menschen nicht zahlen, sondern am fehlenden Geld. "Das kann man durch Symptomkuriererei nicht ändern", so Mauersberg. Die geplante Zinsabsenkung für Krankenkassenschulden werde nicht dazu führen, dass die Leute korrekt bezahlen, sondern lediglich dazu, dass die Schulden künftig ein bisschen langsamer anwachsen. Selbstständige mit geringem Einkommen, die in erheblichem Maß zu den Betroffenen gehören, sollten auch entsprechend geringe Krankenversicherungsbeiträge zahlen, fordert Mauersberg.

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland / neues deutschland  (ots)

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