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Neue Kritik an Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 09.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Verschiedene Experten kritisieren erneut die geplante Regelung der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig und für die Polizeiarbeit ungeeignet. "Es sollen nicht nur die Daten von Verdächtigen gespeichert werden, sondern von Millionen unverdächtigen Bürgern", sagt die Juraprofessorin Franziska Böhm aus Münster dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". "Das ist nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar."

Klaus Landefeld vom Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco weist darauf hin, dass wichtige Kommunikationswege – Skype, WhatsApp oder Facebook – vom geplanten Gesetz gar nicht erfasst werden. Da in wenigen Jahren die Telekommunikation nur noch über derartige Dienste laufe, sei das Gesetz "entweder nutzlos oder nur ein Einfallstor für weitere Regelungen", sagt Landefeld. Tatsächlich könnte auch ein technisches Detail das Vorhaben zu Fall bringen. Da eine IP-Adresse, also die Signatur, mit der jeder Internetanschluss erkennbar ist, von den Telekommunikationsanbietern heute oft an mehrere Nutzer gleichzeitig vergeben wird, ist eine eindeutige Zuordnung nicht mehr ohne Weiteres möglich. Zur eindeutigen Identifizierung des Nutzers müssten umfassende Daten freigeben werden, die auch Informationen zum seinem Verhalten im virtuellen Raum offenbaren. Dies wäre eine Verletzung der Privatsphäre und ein Verstoß gegen das Grundgesetz. "Ich sehe nicht, wie dieses Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen soll", sagt Landefeld.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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