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Dobrindt will Lockerung des Kartellrechts für Digitalunternehmen

Archivmeldung vom 06.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plädiert dafür, die kartellrechtlichen Regeln für Digitalunternehmen deutlich lockerer auszulegen als bislang. "Wir brauchen ein neues Wettbewerbsrecht 4.0", heißt es in einem internen Papier des Ministeriums, über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Er tritt damit einem Vorhaben von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel entgegen, der vor kurzem eine Gesetzesinitiative vorgelegt hatte, die zu einem härteren Vorgehen gegen Digitalkonzerne führen.

Dobrindt hingegen sieht dazu keinen Anlass. Digitale Märkte hätten deutlich niedrigere Zutrittsbarrieren als traditionelle Gütermärkte, heißt es in der Vorlage. "Sie stehen für einen hoch-funktionalen, grenzüberschreitenden Wettbewerb."

Die vom Kartellamt als Orientierungshilfe genommene Marktmacht werde dadurch zur Momentaufnahme und sei als zentraler Bewertungsmaßstab des Kartellrechts nicht mehr zeitgemäß. "Wir dürfen digitale Märkte nicht mit einem analogen Rechtsrahmen regulieren", heißt es in dem Dobrindt-Papier.

Deutschland und Europa bräuchten hingegen ein Wettbewerbsrecht, das enge Kooperationen zwischen Unternehmen nicht verhindere, sondern unterstütze - "und die Entstehung von Digitalkonzernen ermöglicht, die international eine kritische Größe erreichen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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