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Kommunen in Niedersachsen fordern sofortige Aufhebung der Testpflicht im Einzelhandel

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hoffen, beten und glauben (Symbolbild)
Hoffen, beten und glauben (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) fordert die Landesregierung auf, die Testpflicht im Handel unverzüglich abzuschaffen. "Die Testverpflichtung bedeutet im Vergleich zum vorherigen Click-and-Meet-Modell ohne negativen Corona-Test eine deutliche Verschlechterung und führt für viele Händler zu massiven Umsatzeinbußen", sagte NSGB-Präsident Marco Trips gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Die Testpflicht halte viele Menschen von einem Besuch in einem Geschäft ab. Erstens seien die Tests je nach Ausführung oftmals unangenehm, und zweitens gebe es gerade im ländlichen Raum nach wie vor keine hinreichenden Testkapazitäten, erläuterte der Chef des kommunalen Spitzenverbandes, der nach eigenen Angaben mehr als 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen vertritt.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht vor, dass in Regionen, die andauernd unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamte Einzelhandel wieder öffnen darf. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung (Click and Meet) und dann ohne Test möglich. Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern ist aktuell ausschließlich mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig. Auch der Zugang zur Außengastronomie ist aktuell nur mit einem negativen Testergebnis möglich, und für touristische Übernachtungen ist ebenfalls die Vorlage eines negativen Corona-Tests erforderlich. "Für die Außengastronomie und Beherbergungsbetriebe gehört die Testpflicht ebenfalls abgeschafft", betonte Trips gegenüber der NOZ. Die Testpflicht im Handel, in der Außengastronomie und letztlich auch für Beherbergungsbetriebe müsse "schnellstmöglich", spätestens aber mit der neuen Corona-Verordnung Ende des Monats aufgehoben werden, forderte er.

Trips hält es nach eigenen Worten für ausreichend, auf Hygienekonzepte, digitale Kontaktnachverfolgung und bei Geschäften auf die Begrenzung der maximalen Besucherzahl zu setzen. "Damit haben wir voriges Jahr gute Erfahrungen gemacht", betonte der NSGB-Präsident und rief die Landesregierung dazu auf, es mit dem Testen "nicht zu übertreiben". "Die Konzepte aus dem vergangenen Sommer haben uns nicht nur sehr gut getragen, sondern auch ein wirtschaftliches Handeln ermöglicht. Da müssen wir wieder hin", sagte Trips.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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