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Rheinland-pfälzisches Umweltministerium hat mehr Personal rechtswidrig befördert als bisher bekannt

Archivmeldung vom 09.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat wesentlich mehr Personal rechtswidrig befördert als bisher öffentlich wurde. Das haben SWR-Recherchen ergeben. Bis jetzt war bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) die Beförderungspraxis im August in einzelnen Fällen als rechtwidrig eingestuft hat.

Die Richter sprachen von "grob rechtswidrigem" Handeln, von einem "von Willkür geprägten System", das das Leistungsprinzip konterkariere und nicht einmal "im Ansatz rechtsstaatlichen Anforderungen" genüge. Bei diesen Formulierungen ging es um einzelne Beförderungen, die sich das Gericht näher angesehen hatte. SWR-Recherchen haben ergeben, dass das rheinland-pfälzische Umweltministerium bei Beförderungen systematisch gegen das Grundgesetz und Beamtengesetze verstoßen hat, und zwar über Jahre. So ist es nach dem OVG-Urteil rechtswidrig, Beförderungsstellen nicht auszuschreiben. Das Ministerium hat dem SWR bestätigt, solche Stellen in den vergangenen zehn Jahren nie ausgeschrieben zu haben.

Auch auf vorgeschriebene Beurteilungen häufig verzichtet

Darüber hinaus ist es nach dem Urteil des OVG rechtswidrig, bei Beförderungen für die Bewerber*innen keine Beurteilungen zu erstellen. Solche Beurteilungen beschreiben nach festgelegten Kriterien unter anderem, was die Bewerber gearbeitet haben, wie sie ihre Arbeit erledigen oder wie sie sich verhalten. Die Beurteilungen sind dazu gedacht, Bewerber*innen miteinander vergleichen zu können. Aus Zahlen, die das Ministerium dem SWR nennt, geht hervor, dass das Umweltministerium in den vergangenen zehn Jahren bei den meisten Beförderungen (rund zwei Drittel der Fälle, genauer: 160 von 248) auf eine Beurteilung verzichtet hat. In den vergangenen vier Jahren (2017-2020) hatte das Ministerium sogar in fast 90 Prozent der Fälle auf eine Beurteilung verzichtet (in 85 von 95 Fällen).

Kritik von einem Gericht bereits 2014

Der Verantwortliche im Umweltministerium ist Staatssekretär Thomas Griese, ein promovierter Jurist, der früher als Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht in Köln gearbeitet hat. Er erklärt das über Jahre währende rechtswidrige Handeln seines Ministeriums so: "Die angewandte Beförderungspraxis des Umweltministeriums hatte sich seit langem bewährt". Den jahrelangen Gesetzesverstoß bei den Beurteilungen nennt er ein "verwaltungsvereinfachendes Verfahren". Griese hatte sich nach Bekanntwerden des OVG-Urteils entschuldigt und mitgeteilt, dass sich das Ministerium künftig bei Beförderungsverfahren an das Gesetz halte. Bereits 2014 hatte ein Gericht die Beurteilungspraxis kritisiert und angedeutet, dass die Beförderungspraxis Willkür möglich mache.

Amtsleiter im Ministerium räumt erneut Fehler ein

Die Beurteilungspraxis hatte das Ministerium damals tatsächlich geändert - allerdings nicht konsequent genug, wie sich später herausstellen sollte. Wie das Ministerium dem SWR mitteilt, wurde 2015 mit dem Personalrat vereinbart, für Bewerber*innen bei Beförderungen "in der Regel" eine Beurteilung anzufertigen. Diese Formulierung lässt in Einzelfällen Ausnahmen zu. Wie Staatssekretär Griese im Gespräch mit dem SWR heute zugibt, seien die Ausnahmen aber im Lauf der Jahre die Regel geworden und das sei ein Fehler gewesen. Das heißt konkret: Das Ministerium hat beim Großteil der Beförderungen auf gesetzlich vorgeschriebene formalisierte Beurteilungen verzichtet und durch einfache Einschätzungen von Vorgesetzten ersetzt.

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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