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Spahn bringt neue Lohnvorschrift für Altenpflegekräfte auf den Weg

Archivmeldung vom 04.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jens Spahn (2020)
Jens Spahn (2020)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Koalitionsstreit über gesetzliche Lohnvorschriften für Altenpflegekräfte hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht. Sie soll kurzfristig im Bundestag beraten und beschlossen werden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Ein am Montag formulierter Gesetzesvorschlag aus dem Gesundheitsministerium sieht demnach vor, dass Pflegedienste und -heime vom 1. Juli 2022 nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen, falls sie ihre Pflegekräfte nach einem anerkannten Tarifvertrag bezahlen.

Zugleich sieht Spahns Entwurf vor, Pflegebedürftigen einen neuen Zuschlag aus der Pflegekasse zu zahlen, um sie vor steigenden finanziellen Eigenbelastungen durch höhere Lohnkosten zu schützen. Von Juli 2022 an "dürfen Pflegeeinrichtungen nur zugelassen sein, wenn sie bezüglich der Entlohnung der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich entweder selbst einen Tarifvertrag (oder Haustarifvertrag) abgeschlossen haben oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind", heißt es unter anderem in Spahns neuem Entwurf. Und zu dem geplanten Zuschlag heißt es: "Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungs zuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils." Nach mehr als zwölf Monaten soll der Zuschlag schrittweise auf bis zu 75 Prozent steigen. Formal handelt es sich bei dem neuen Entwurf um eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Denn geplant ist, die neuen Paragraphen kurzfristig an das schon in den Bundestag eingebrachte "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" anzukoppeln.

Damit könnten auch die neuen Vorschriften für die Altenpflege noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Zunächst soll darüber noch Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung hergestellt werden, wie dem Dokument zu entnehmen ist. Mit den neuen Regelungen würde Spahn wesentliche Teile seiner schon im März vorgelegten Pläne für eine Pflegereform umsetzen. Zuvor hatte es darüber Reibereien zwischen Union und SPD gegeben. Am Wochenende hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen eigenen Vorstoß für eine gesetzliche Lohnregelung in der Altenpflege gemacht und Spahn damit politisch unter Druck gesetzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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