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Bundestagspräsident erwartet baldige Neuregelung der Sterbehilfe

Archivmeldung vom 24.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet damit, dass es vor der Bundestagswahl zu einer Neuregelung bei der Sterbehilfe kommen wird. "Ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Wahlperiode noch eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Augenmaß umsetzt", sagte Schäuble dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Ich gehöre zu denjenigen, die über das Urteil nicht glücklich sind", betonte Schäuble. Das Bundesverfassungsgericht habe ein Gesetz des Bundestags verworfen, das nach einer außergewöhnlich langen, nicht durch Fraktionszugehörigkeit geprägten Auseinandersetzung mit dem Thema beschlossen worden sei.

Der Jurist Schäuble betonte: "Dieses Gesetz ist von den Verfassungsrichtern überraschend auf der Grundlage einer Interpretation des Grundgesetzes verworfen worden, die man so vornehmen kann, aber nicht so vornehmen muss." Nun sei der Gesetzgeber gehalten, eine Lösung zu finden, worum sich Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen bemühten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Gericht. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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