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Bundestagsabgeordnete erhalten Extrazuschlag dank Mindestlohn

Archivmeldung vom 21.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wird den Bundestagsabgeordneten zusätzlich zur Erhöhung der Diäten einen Extrazuschlag bringen. Dies berichtet die F.A.Z. in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

 Das liegt an der beabsichtigten Koppelung der weiteren Diätenentwicklung an die allgemeine Lohnentwicklung der Arbeitnehmer in Deutschland und dem Einfluss des Mindestlohns auf den statistisch gemessenen Durchschnittslohn: Der Sondereffekt der Einführung des geplanten Mindestlohnes wird von 8,50 Euro je Stunde im Jahr 2015 den Durchschnittslohn aller Arbeitnehmer um mindestens 3 Prozentpunkte zusätzlich nach oben treiben. Entsprechend höher fiele die darauf bezogene nächste Diätenerhöhung aus, berichtet die F.A.Z.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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