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Gesetzliche Krankenversicherung hält Prüffristen weitgehend ein

Archivmeldung vom 03.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Krankenkassen
Krankenkassen

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bei der Prüfung, ob ein Medikament oder ein medizinisches Verfahren Kassenleistung wird, hat die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen zwölf Monaten in lediglich drei Prozent aller Fälle die gesetzlichen Fristen überschritten.

Das geht aus einem aktuellen Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen und Ärzten hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochsausgaben berichten. "Aus der Gesamtschau ergibt sich, dass der G-BA seine vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben nicht nur auf einem qualitativ hohen Niveau erfüllt, das international große Anerkennung findet, sondern in der weit überwiegenden Zahl der Verfahren auch fristgerecht abschließt", schreibt G-BA-Chef Josef Hecken in dem Bericht.

Weiter heißt es mit Blick auf die Kritik von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): "Der gelegentlich erhobene Vorwurf, der G-BA sei keine funktionierende Selbstverwaltung, ist aus dem Bericht nicht ableitbar." Spahn hatte mehrfach eine schleppende Arbeitsweise des Gremiums beklagt. Er plant eine teilweise Entmachtung des Bundesausschusses. Künftig soll das Bundesgesundheitsministerium in bestimmten Fällen selbst entscheiden dürfen, ob eine bestimmte Leistung von den Kassen bezahlt wird. Das lehnen Ärzte und Krankenkassen strikt ab. Auch der Koalitionspartner SPD ist dagegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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