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CDU-Abgeordnete Strenz muss Ordnungsgeld von fast 20.000 Euro zahlen

Archivmeldung vom 14.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karin Strenz (2016)
Karin Strenz (2016)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz muss wegen Verstößen gegen die Regeln des Parlaments ein Ordnungsgeld von mehr als 19.000 Euro zahlen. Das entschied das Präsidium des Bundestags nach "Tagesspiegel"-Informationen am Donnerstag.

Bereits im Januar hatte das Parlament die Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern offiziell gerügt. Strenz hatte Einkünfte aus einer Nebentätigkeit sowie eine Firmenbeteiligung zu spät gemeldet. Die Einnahmen von bis zu 30.000 Euro waren von einer deutschen Firma gekommen, die aus Aserbaidschan bezahlt wurde. Das Präsidium verhängte nun ein Ordnungsgeld, das zwei Monatsbeträgen der Abgeordnetenentschädigung entspricht.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe begrüßte die Entscheidung, betonte aber, dass der Fall Strenz damit noch nicht erledigt sei: "Hier geht es nur um den kleineren Teil, das bewusste Verschweigen zahlreicher Firmen und Funktionen", sagte der stellvertretende Leiter der deutschen Delegation beim Europarat dem "Tagesspiegel". Schwabe forderte die CDU-Abgeordnete auf, ihr Mandat niederzulegen. "Karin Strenz muss ihren Hut nehmen, oder die CDU muss ihr den Stuhl vor die Tür setzen." Außerdem sprach er sich dafür aus, die Vorwürfe gegen Strenz vor Gericht zu klären.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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