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Ausschuss-Chefin Arndt-Brauer für Kürzung der Erbschaftsteuer-Freibeträge

Archivmeldung vom 13.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Die Chefin des Bundestags-Finanzausschusses, Ingrid Arndt-Brauer (SPD), hat eine Kürzung der Freibeträge für Ehepartner und Verwandte bei der Erbschaftsteuer ins Gespräch gebracht. "Für private Erbschaften haben wir zu hohe Steuerfreibeträge", sagte Arndt-Brauer der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Das ist ja leistungsloses Einkommen, da sollten die Bezieher großer privater Erbschaften stärker als bisher zum Gemeinwesen beitragen", sagte die Finanzpolitikerin.

Die höhere Erbschaftsteuer sei notwendig, um steuerliche Entlastungen für untere und mittlere Einkommen gegenzufinanzieren. Auch hohe Einkommen müssten deshalb künftig höher besteuert werden. "Wir möchten erreichen, dass Leute mit relativ normalen Einkommen noch nicht den Spitzensteuersatz bezahlen müssen", sagte Arndt-Brauer.

"Die Entlastung muss man über die Steuerkurve hinbekommen. Am unteren Ende sollte sie weniger steil ansteigen", sagte Arndt-Brauer. "Am oberen Ende müssen wir die Kurve nach rechts verschieben, so dass man frühestens erst ab circa 60.000 Euro Einkommen den Spitzensatz zahlt", sagte die SPD-Politikerin. "Sehr hohe Einkommen müssten dann zur Gegenfinanzierung stärker als bisher besteuert werden", erklärt Arndt-Brauer. Die SPD-Spitze will am Montag über Teile ihres Wahlprogramms beraten, darunter auch die Steuerpläne.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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