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Behörden raten von Besuchsreisen zu Ostern ab

Archivmeldung vom 06.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die Behörden in Deutschland warnen die Bevölkerung angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage davor, die wegen der Coronakrise bestehenden Einschränkungen zu missachten.

"Auch wenn Besuchsreisen zu Ostern in Nordrhein-Westfalen nicht ausdrücklich verboten sind: Tun Sie es nicht", sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums dem Nachrichtenportal Watson. Der Besuch des eigenen Ferienhauses sei gestattet, während das Beherbergen zu touristischen Zwecken landesweit untersagt sei, so der Sprecher.

Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums: "Wir möchten inständig darauf hinweisen, dass in der derzeitigen Lage der Gesundheitsschutz höchste Priorität haben muss und daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sich eine Auszeit zu nehmen und Abstand zu halten." Es gelte, soweit wie möglich zu Hause zu bleiben. In Bayern ist die Regelung etwas strenger. Reisen an Zweitwohnsitze, wozu auch Ferienwohnungen zählen, sind dort ohne triftigen Grund nicht erlaubt. Es müsse überlegt werden, ob diese Fahrt zwingend notwendig sei oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden könne, "insbesondere, wenn hierfür öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen", sagte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums dem Nachrichtenportal.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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