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Deutschland mauert bei Renten für ehemalige Ghettoarbeiter

Archivmeldung vom 23.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ehemalige jüdische Ghettoarbeiter aus Rumänien warten bislang vergebens auf eine deutsche Rente. Seit 2002 besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf eine "Ghetto-Rente", doch anders als bei bekannten Ghettos wie in Warschau oder ŁÓdż wissen Historiker wenig über die NS-Zwangssiedlungen in Rumänien.

Angesichts des Alters der Überlebenden drängt die Zeit. Die israelische Regierung geht von etwa 5.000 Fällen aus und fordert Deutschland seit Monaten zum Handeln auf. Trotzdem weigerte sich Berlin laut eines Berichts des "Spiegels", das Thema bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen im Herbst zu besprechen. In der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Kurth heißt es, "die vergleichsweise hohe Ablehnungsquote" von Rentenanträgen aus Rumänien liege daran, "dass es dort bis auf wenige Ausnahmen nach heutigem Kenntnisstand keine Ghettos" im Sinne der deutschen Entschädigungsregeln gegeben habe.

Allerdings haben deutsche Gerichte schon klargestellt, dass der im Gesetz verwendete Ghettobegriff weit zu fassen sei. "Es kommt nicht entscheidend darauf an, was historisch unter einem Ghetto zu verstehen ist oder von der Besatzungsmacht als solches bezeichnet wurde", heißt es in einem Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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