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Brandner: Stellungnahme zur Verwendung des Begriffs "Judaslohn"

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Brandner (2019)
Stephan Brandner (2019)

Bild: AfD Deutschland

Zur Diskussion um die Verwendung des Begriffes 'Judaslohn' in einer Veröffentlichung auf Twitter vom 31.10.2019 teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, Stephan Brandner, mit: "Die Vorwürfe, der Begriff ,Judaslohn' sei antisemitisch konnotiert und dessen Verwendung verstoße gegen die Würde und den Anstand des Bundestages, sind an den Haaren herbeigezogen, absurd und sollen ausschließlich dazu dienen, mich, die AfD und die AfD-Bundestagsfraktion zu diskreditieren"

Brandner weiter: "Bei dem Begriff ,Judaslohn' handelt es sich um einen zugespitzten Begriff in der rhetorischen Auseinandersetzung, der in der Vergangenheit immer wieder auch von anderen Bundestagsabgeordneten nahezu aller Fraktionen unbeanstandet innerhalb und außerhalb des Parlamentes genutzt worden ist. Als Beispiele genannt seien hier die Bundestagsabgeordneten Jerzy Montag (Grüne), Thomas Gambke (Grüne), Rainer Brüderle (FDP), Johannes Kahrs (SPD) und Karl Lauterbach (SPD).

Es gibt auch deshalb keinen Grund für mich, Konsequenzen aus der Verwendung des Begriffes ,Judaslohn' zu ziehen oder aber dafür sanktioniert zu werden. Wir sollten zu einer sachlichen, fairen und konstruktiven Zusammenarbeit im Ausschuss zurückfinden, wie sie auch bislang stattgefunden hat. Ich stehe dafür, wie bisher, gerne zur Verfügung."

Datenbasis:

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)


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