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Kommunalverbände üben scharfe Kritik an Hotspot-Regel

Archivmeldung vom 29.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Kommunalverbände haben vor der auslaufenden Frist am 2. April die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert. "Bei der Hotspot-Regelung ist das Verfahren über einen Landtagsbeschluss viel zu träge", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Der Deutsche Städtetag forderte die Ampelkoalition auf, den Instrumentenkasten zur Bekämpfung der Pandemie zu erweitern. "Das neue Infektionsschutzgesetz beschneidet den Instrumentenkasten für Länder und Städte", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.

"Wir erwarten, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss. Das war kein Glanzstück der Ampel." Nach dem Infektionsschutzgesetz sollten Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel nur in sogenannten Hotspots möglich sein, fügte Dedy hinzu. "Das Problem: Niemand weiß bisher, wo diese Hotspots sind. Das Infektionsschutzgesetz ist kompliziert und ungenau." Deshalb müssten die Länder sehr rasch konkret bestimmen, was wann gelte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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