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Ministerien versäumen Frist bei Internetangeboten für Menschen mit Behinderung

Archivmeldung vom 04.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Alexander Dobrindt (2012)
Alexander Dobrindt (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Drei Bundesministerien und das Bundespräsidialamt haben ihre Internetseiten nicht fristgerecht für Menschen mit Behinderung aufbereitet. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel". Während Innen- und Justizressort demnach erklärten, man brauche noch etwas Zeit, will Verkehrsminister Alexander Dobrindt dem Bericht zufolge die Vorschrift schlicht ignorieren: Man bemühe sich generell "um eine allgemein verständliche Sprache".

Das Bundespräsidialamt richtet aus, die Übertragung sei "in Arbeit". Einen Auftrag hatte es allerdings noch nicht erteilt. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, kritisiert das schleppende Verfahren: "Was die Ministerien momentan leisten, ist noch nicht genug." Sie sehe großen Nachholbedarf.

Behindertenverbände könnten nun eine Feststellungsklage gegen die deutschen Bundesbehörden einreichen. In Deutschland sind 7,5 Millionen Menschen "funktionale Analphabeten". Sie können zwar einzelne Wörter oder kurze Sätze lesen oder schreiben, verstehen zusammenhängende Texte jedoch nicht.

Die Verordnung, die alle Ministerien und Bundesbehörden dazu auffordert, Grundinformationen in der sogenannten Leichten Sprache (Verzicht auf Fremdwörter, Abkürzungen und Schachtelsätze) auf ihrer Homepage zu präsentieren, trat bereits 2011 in Kraft. Die Frist zur Umsetzung lief im März dieses Jahres ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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