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Pakleppa: Keine Dieselfahrverbote für baugewerbliche Fahrzeuge!

Archivmeldung vom 13.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Hartmut910 / PIXELIO
Bild: Hartmut910 / PIXELIO

Im Vorfeld der morgigen Sitzung des Deutschen Bundestags zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Wir begrüßen den Beschluss des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags. Denn durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes werden mögliche Fahrverbote für baugewerbliche Diesel-Fahrzeuge eingeschränkt."

Pakleppa weiter: "Durch die Ausweitung der Ausnahmen ist sichergestellt, dass die Bautätigkeit nicht behindert wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Bundestag muss nun in seiner morgigen Sitzung die geplante Änderung beschließen."

Pakleppa erklärt weiter "Es wäre unverhältnismäßig, wenn Fahrzeuge bei nur geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverboten unterliegen würden. Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffdioxid-Immissionen nicht mit Fahrverboten belegt werden, denn ansonsten käme das dringend erforderliche Bauen in den Innenstädten zum Erliegen. Fahrverbote müssen daher das allerletzte Mittel sein."

Der Umweltausschuss hat am vergangenen Dienstag über die Änderungen beraten. Im geänderten Bundes-Immissionsschutzgesetz wird festgelegt, dass Fahrverbote erst dann in Betracht kommen, wenn der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ Luft im Jahresmittel überschritten wird. Durch die Gesetzesänderung werden folgende Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen: Handwerkerfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 t mit Hardware-Nachrüstung, generell Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und Lkw bis 3,5 t) und grundsätzlich auch schwere Lkw (ab 3,5t) der Schadstoffklasse Euro VI sowie nachgerüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge (die weniger als 270 Milligramm Stickoxid / km ausstoßen). Auch für Handwerkerfahrzeuge, die die Nachrüstung selbst finanzieren, besteht nun eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten.

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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