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Union und SPD uneins über Versandhandelsverbot für Arzneimittel

Archivmeldung vom 01.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: I-vista / pixelio.de
Bild: I-vista / pixelio.de

Bei den Koalitionsverhandlungen streiten die Gesundheitspolitiker von Union und SPD über ein Versandhandelsverbot für Arzneimittel und die künftige Krankenhausfinanzierung. "Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort", heißt es nach Informationen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" im aktuellen Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit.

CDU und CSU pochen auf ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, "um die Apotheken vor Ort zu stärken". Dagegen lautet der Formulierungsvorschlag der SPD: "Um die Arzneimittelversorgung besonders in ländlichen Regionen sicherzustellen, bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gestattet." Differenzen gibt es auch beim Thema Krankenhausfinanzierung. "Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, sind deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierung, neue Technologien und Digitalisierung notwendig", sind sich Union und SPD zwar einig.

"Die Länderkompetenz in der Krankenhausplanung und die Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung bleiben erhalten." Der bestehende Strukturfonds für besondere Investitionen der Kliniken soll fortgesetzt werden – mit einem Volumen von einer Milliarde Euro pro Jahr. Die Hälfte davon soll von den Ländern finanziert werden. Die SPD besteht allerdings darauf, den Rest aus Steuermitteln zu finanzieren. CDU und CSU wollen dagegen die Reserven der Gesetzlichen Krankenversicherung anzapfen. Der Streit über die SPD-Forderungen nach Öffnung der Privaten Krankenversicherung für Beamte sowie einheitlichen Ärztehonoraren für gesetzlich und privat Versicherte soll nicht in der Arbeitsgruppe, sondern auf Spitzenebene mit den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD gelöst werden. Verhandlungskreise bestätigten dem RND, eine Lösung hier sei möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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