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Datenschutzbeauftragter rügt Darknet-Gesetzentwurf

Archivmeldung vom 20.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ulrich Kelber (2019)
Ulrich Kelber (2019)

Bild: Screenshot Video: "ARD Video MOMA: "Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber" / Eigenes Werk

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert den Entwurf eines Gesetzes, mit dem der Bundesrat gegen Webseiten im Darknet vorgehen will. Er sagte der "Süddeutschen Zeitung", durch das geplante Gesetz würden Unschuldige ins Visier der Behörden geraten.

Kelber kritisierte die große Zahl von Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre, die unzulässig weit in Freiheitsrechte eingriffen: "Wir brauchen jetzt dringend eine Sicherheitsgesetz-Pause, auch um die Ergebnisse der bisherigen Gesetzgebung in der Praxis zu überprüfen", sagte Kelber. Mitte März hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll. Paragraf 126a besagt, dass sich strafbar macht, wer eine "technisch zugangsbeschränkte" internetbasierte Leistung anbietet, mit der rechtswidrige Taten ermöglicht oder gefördert werden.

Kelber warnte, durch das Gesetz müssten sich alle Anbieter von Anonymisierungssoftware künftig Gedanken machen, ob ihre Dienste bald für illegal erklärt werden. Das Tor-Netzwerk sei nicht pauschal mit dem Darknet gleichzusetzen. Dissidenten und Whistleblower in Unrechtsstaaten nutzten es als geschützten Kommunikationsraum. Auch für normale Bürger gebe es gute und legitime Gründe, das Darknet zu nutzen . Sie können sich dort der Überwachung durch Unternehmen - sogenanntem Tracking - entziehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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