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Inlandseinsätze der Bundeswehr stoppen

Archivmeldung vom 02.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gemen64 / PIXELIO
Bild: Gemen64 / PIXELIO

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter bedeutet, dass der Bundestag keine Handhabe hat, verfassungswidrige Einsätze, die unter dem Label der Amtshilfe durchgeführt werden, zu stoppen", erklärt Ulla Jelpke zur heute ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte eine Organklage der Grünen-Fraktion gegen den Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel im Jahr 2007 verworfen.

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Während der Bundestag Auslandseinsätzen zustimmen muss und er Soldaten aus dem Ausland zurückholen kann, fehlt ihm eine solche Mitsprachemöglichkeit bei Inlandseinsätzen.

Für kritische Bürgerinnen und Bürger ist es nun noch wichtiger, gegen Aufmärsche des Militärs im Inland zu protestieren. Eine Gewöhnung an Grundrechtseingriffe durch Soldaten, wie sie in Heiligendamm begangen worden sind, darf es auf keinen Fall geben.

DIE LINKE wird nach ihren Kräften Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die bei fragwürdigen Militäreinsätzen ihre Rechte verletzt sehen. Nach unseren Informationen sind entsprechende Klagen derzeit unter anderem vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig."

Quelle: Die Linke. im Bundestag

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