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Verfassungsrechtler: Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein ist bemerkenswert

Archivmeldung vom 31.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans Herbert von Arnim Bild: hfv-speyer.de
Hans Herbert von Arnim Bild: hfv-speyer.de

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim stuft das Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein als "bemerkenswert und beachtenswert" ein. Dies berichtet die "Frankfurter Rundschau". Das Urteil erkläre nicht nur, dass der mangelnde Ausgleich der Überhangmandate in Schleswig-Holstein verfassungswidrig sei, "sondern es verpflichtet den Gesetzgeber auch, eine Neuregelung zu treffen, die die maßlose Aufblähung des Kieler Landtags in Grenzen hält".

"Eine solche verfassungsrechtliche Vorgabe hat es noch in keinem Urteil gegeben", so von Arnim. Die Frist, die die Richter für die Neuwahl (30. September 2012) gesetzt hätten, sei zwar auf den ersten Blick relativ lang, aber die Richter stellten dem Gesetzgeber auch anheim, die Wahlkreise neu zuzuschneiden. "Und das kann Zeit kosten." Zudem könnte das Urteil erhebliche Auswirkungen auf den Bund haben. Zwar könne ein Landesgericht dem Bundesgesetzgeber keine verbindlichen Vorschriften machen, "aber das Urteil enthält auch Fingerzeige für den Bund für die erforderliche Neuregelung des Bundestagswahlrechts", sagte der Verfassungsrechtler. Das Bundestagswahlrecht muss nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bis Juni 2011 reformiert werden. Die Überhangmandate seien "hochproblematisch", stellt der Rechtswissenschaftler grundsätzlich fest. "Sie sind ein Systemfehler des Bundestagswahlrechts, der beseitigt gehört." Im Bund hätten die Überhangmandate dazu geführt, dass die Union im Bundestag 24 Mandate mehr habe, als ihr nach Zweitstimmen zustünden. 

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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